Allgemeine Geschäftsbedingungen für die kostenlose offizielle Testphase · Version 2.0 · 07.09.2026
Diese Nutzungs- und Testphasenbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) regeln die Nutzung von MIDWIFELY in der kostenlosen offiziellen Testphase. Sie sind als allgemeine Geschäftsbedingungen für diese Testphase vorformuliert. Die Zustimmung erfolgt digital im Registrierungsprozess; Version und Zeitpunkt der Zustimmung werden dokumentiert.
MIDWIFELY bezeichnet in diesen Bedingungen das von Twofold bereitgestellte Produkt und die zugehörigen Dienste.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartnerin auf Anbieterseite ist derzeit die Twofold GmbH i.G., Betreiberin von MIDWIFELY, Alstertwiete 1A, 20099 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Kerber und Justin Miehle. Geschäftlicher Kontakt: kontakt@midwifely.de.
Nach Eintragung in das Handelsregister werden die bestehenden Vertragsverhältnisse von der eingetragenen Twofold GmbH ohne inhaltliche Änderung fortgeführt. Die Aktualisierung der Firmenbezeichnung und die Ergänzung der Registerangaben stellen keine Änderung dieser Bedingungen dar.
Teilnehmerin ist die Hebamme beziehungsweise Praxis, die ein MIDWIFELY-Praxis-Konto im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzt. Diese Bedingungen gelten für die kostenlose offizielle Testphase und für alle hierfür freigeschalteten Nutzerinnen und Nutzer der Praxis. Registriert eine Person ein Konto für eine Praxis oder Organisation, versichert sie, hierzu berechtigt zu sein und die Praxis beziehungsweise Organisation wirksam zu vertreten.
2. Kostenlose Testphase und Leistungsumfang
MIDWIFELY stellt die Software für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zur Verfügung. Für die Testphase ist keine Zahlung und keine Hinterlegung einer Zahlungskarte erforderlich. Die Testphase verlängert sich nicht automatisch und wird nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Angebot umgewandelt.
Über das planmäßige Ende der Testphase informieren wir die Teilnehmerin mindestens 30 Tage im Voraus. Eine kürzere Frist bleibt vorbehalten, wenn die Testphase auf Wunsch der Teilnehmerin früher endet oder eine sofortige Einschränkung oder Beendigung aus wichtigem Sicherheits- oder Rechtsgrund erforderlich ist.
Für Teilnehmerinnen der Testphase können gesonderte Einführungs-, Gründungs- oder sonstige Early-Adopter-Konditionen für eine spätere kostenpflichtige Nutzung angeboten werden. Ob solche Konditionen angeboten werden und welche Preise, Leistungen, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen gelten, wird in einem gesonderten Angebot mitgeteilt. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt ausschließlich durch ausdrückliche Annahme dieses Angebots zustande.
Die Testphase kann zeitlich, funktional oder personell begrenzt sein. Das jeweils geltende Enddatum und der freigeschaltete Funktionsumfang werden bei der Freischaltung oder im Praxis-Konto angezeigt.
MIDWIFELY unterstützt insbesondere die Praxisorganisation, Dokumentation und vorbereitende Abrechnung. Rechnungen, PDF-Dokumente und validierte Exportpakete können vorbereitet werden. Eine allgemeine elektronische Einreichung bei gesetzlichen Krankenkassen, eine bestimmte Annahme durch Kostenträger und ein vollständig durchgängiger Billing-Prozess sind derzeit nicht Bestandteil des Testversprechens. Finanz- und Bankanbindungen sind für externe Testphasen-Konten derzeit nicht freigeschaltet.
3. Praxis-Konto und berechtigte Nutzung
Die Teilnehmerin ist für die Richtigkeit ihrer Kontodaten, die sichere Verwahrung ihrer Zugangsdaten und die Nutzung ihres Kontos durch berechtigte Personen verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben und Konten nicht gemeinsam außerhalb der vorgesehenen Praxisrollen genutzt werden.
Weitere Mitglieder derselben Praxis dürfen nur eingeladen werden, wenn sie zur Nutzung berechtigt sind. Sie erhalten Zugriff im Umfang ihrer Rolle und der Einstellungen der Praxis. Die Praxis ist dafür verantwortlich, Rollen und Zugriffsrechte angemessen zu vergeben und bei Änderungen zu aktualisieren.
Die Teilnehmerin darf MIDWIFELY nur rechtmäßig und im vorgesehenen Funktionsumfang nutzen. Unzulässig sind insbesondere der unbefugte Zugriff auf andere Konten oder Mandanten, die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, eine missbräuchliche oder schädigende Nutzung sowie die Nutzung zur Entwicklung eines konkurrierenden Dienstes durch systematisches Auslesen der Anwendung.
4. Fachliche Verantwortung und Assistenzfunktionen
MIDWIFELY ist eine Software zur Unterstützung von Praxisabläufen und kein medizinischer Entscheidungs-, Diagnose- oder Therapiedienst. Die Hebamme beziehungsweise Praxis bleibt für ihre fachlichen, rechtlichen und abrechnungsbezogenen Entscheidungen verantwortlich.
Assistenzfunktionen können Entwürfe, Vorschläge oder Transkriptionen erzeugen. Diese Ergebnisse müssen vor der Verwendung in einer Akte, Kommunikation oder Abrechnung fachlich geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Eine bestimmte Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen konkreten Fall wird nicht zugesichert.
Patientinnen- oder Gesundheitsdaten dürfen nicht in Bewerbungs-, Support- oder Feedbackfeldern übermittelt werden, sofern dies nicht ausdrücklich für den jeweiligen Workflow vorgesehen ist.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung.
Für Patientinnen-, Betreuungs- und Praxisdaten ist grundsätzlich die jeweilige Hebamme oder Praxis Verantwortliche im Sinne der DSGVO. MIDWIFELY verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach dokumentierten Weisungen. Der hierfür erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird separat akzeptiert und gilt für die Auftragsverarbeitung vorrangig. Die ergänzende AVV-/Datenflussübersicht erläutert die Verarbeitung, ersetzt den AVV aber nicht.
Für die Verarbeitung von Praxis-, Patientinnen- oder Gesundheitsdaten muss der hierfür erforderliche AVV zuvor ausdrücklich angenommen worden sein. Eine Solohebamme nimmt den AVV für ihre eigene Praxis an. Bei einer Hebammenpraxis oder sonstigen Organisation erfolgt die Annahme durch eine hierfür vertretungsberechtigte oder anderweitig autorisierte Person im Namen der jeweiligen Praxis oder Organisation. Bis dahin darf das Konto nur mit Daten genutzt werden, die keine Patientinnen-, Gesundheits- oder sonstigen schutzbedürftigen Praxisdaten enthalten.
Die Praxis informiert betroffene Personen eigenverantwortlich über die Verarbeitung und dokumentiert erforderliche Einwilligungen. Die separate Bestätigung der Patientinneninformation im Registrierungs- oder Login-Prozess ersetzt weder die Datenschutzhinweise der Praxis noch eine erforderliche Einwilligung.
6. Vertraulichkeit und Datengeheimnis
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung, Unterstützung und Absicherung der Testphase. Dies gilt insbesondere für nicht öffentliche Informationen über Praxen, Arbeitsabläufe, Geschäftstätigkeit, Sicherheitsvorkehrungen und die Nutzung von MIDWIFELY.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Soweit Dienstleister oder Mitarbeitende zur Durchführung der Testphase Zugriff benötigen, werden sie angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Für Patientinnen- und Gesundheitsdaten gelten zusätzlich die Regelungen des AVV und der DSGVO.
7. Rechte an Software, Inhalten und Feedback
MIDWIFELY, die Software, die Benutzeroberfläche, Marken, Texte und sonstige bereitgestellte Inhalte bleiben Eigentum der Anbieterin beziehungsweise der jeweiligen Rechteinhaber. Für die Dauer der Testphase erhält die Teilnehmerin ein einfaches, nicht übertragbares und auf die eigene Praxis beschränktes Recht, MIDWIFELY im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Übertragung von Eigentums- oder sonstigen Schutzrechten findet nicht statt.
Die Praxis behält ihre Rechte an den von ihr eingegebenen oder erzeugten Praxisdaten und Inhalten. Sie räumt Twofold nur die Rechte ein, die für Hosting, Verarbeitung, Anzeige, Sicherung, Support, Export und die sonstige vertragsgemäße Bereitstellung von MIDWIFELY erforderlich sind. Feedback darf ohne Patientinnen- oder Gesundheitsdaten zur Fehleranalyse und Produktverbesserung verwendet werden.
8. Verfügbarkeit, Änderungen und Sperrung
Die Testphase ist ein zeitlich und funktional begrenztes Angebot. Wegen Wartung, Weiterentwicklung, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen kann die Verfügbarkeit vorübergehend eingeschränkt sein. Eine bestimmte Verfügbarkeit, ununterbrochene Erreichbarkeit oder Fehlerfreiheit wird für die kostenlose Testphase nicht zugesichert. Der in § 2 beschriebene und für das jeweilige Konto freigeschaltete Funktionsumfang beschreibt jedoch das konkrete Testangebot. Änderungen und vorübergehende Einschränkungen richten sich nach dem folgenden Absatz.
Twofold darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder vorübergehend deaktivieren, sofern dies für die Testphase zumutbar bleibt. Bei Sicherheitsrisiken, Rechtsverstößen, missbräuchlicher Nutzung oder einer Gefährdung des Betriebs darf Twofold den Zugang oder einzelne Funktionen sofort vorübergehend sperren. Bei einer vorübergehenden Sperrung informiert Twofold die Teilnehmerin so bald wie möglich über Grund und Umfang der Sperrung, soweit dadurch keine Sicherheits- oder Rechtsrisiken entstehen. Sobald der Grund entfällt, wird der Zugang wieder freigeschaltet oder die Teilnehmerin über die dauerhafte Beendigung informiert. Ist ein Export wegen der Sperrung nicht selbst möglich, kann er über den Support angefordert werden. Die Teilnehmerin wird über wesentliche Änderungen oder eine dauerhafte Beendigung der Testphase angemessen informiert.
9. Support
MIDWIFELY bietet Support im für die Testphase angemessenen Umfang. Ein Anspruch auf individuelle Beratung, eine bestimmte Reaktionszeit oder die Umsetzung einzelner Verbesserungsvorschläge besteht nicht.
Die Teilnehmerin kann freiwillig Feedback geben. Sie übermittelt dabei keine Patientinnen- oder Gesundheitsdaten. Feedback darf von MIDWIFELY zur Fehleranalyse und zur Weiterentwicklung des Produkts verwendet werden, soweit dabei die Rechte betroffener Personen und die Datenschutzvorgaben eingehalten werden.
10. Laufzeit, Beendigung, Export und Löschung
Die Testphase läuft für den bei der Aktivierung oder im Konto angegebenen Zeitraum. Die Teilnehmerin kann die Nutzung jederzeit beenden oder die Löschung ihres Kontos anfragen. Beide Parteien können aus wichtigem Grund beenden; das Recht zur sofortigen Sperrung aus Sicherheits- oder Rechtsgründen bleibt unberührt.
Nach Beendigung kann die Praxis innerhalb von 30 Tagen die Rückgabe ihrer eingebrachten und erzeugten Praxisdaten über den vorgesehenen Export durchführen oder anfordern. Soweit der Standardexport einzelne Daten oder Dateien nicht umfasst, stellt Twofold diese auf angemessene Anforderung ergänzend bereit, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Entscheidet sich die Praxis für die Löschung oder erteilt sie keine abweichende Weisung, löscht Twofold aktive Praxisdaten nach Ablauf dieses Zeitraums, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder dokumentierte Weisung zur weiteren Aufbewahrung entgegensteht. Sicherungskopien werden nach den geltenden Backup- und Löschfristen überschrieben oder gelöscht. Für Praxisdaten gelten ergänzend die Regelungen des AVV.
11. Haftung
Twofold stellt MIDWIFELY in der kostenlosen Testphase ohne gesonderte Vergütung bereit. Die Teilnehmerin erkennt an, dass die Testphase der Erprobung dient und vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen sein kann. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Ansprüche – nicht zugesichert.
Twofold haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Twofold nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Verantwortung der Praxis für die Prüfung und Verwendung von Daten, Dokumentationen, KI-Ergebnissen und Abrechnungsvorschlägen bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen dieser Bedingungen für eine künftige Testphase werden in geeigneter Form bekanntgegeben. Wesentliche Änderungen werden erst nach erneuter Zustimmung wirksam. Die jeweils akzeptierte Version bleibt für den dokumentierten Zeitraum maßgeblich.
Diese Bedingungen werden auf Deutsch und Englisch bereitgestellt. Bei Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
MIDWIFELY · Kostenlose offizielle Testphase · Version 2.0 · 07.09.2026